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Fabian Scheunemann
Fachanwalt für Sozialrecht
Die Befugnis des Rechtsanwalts, den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Er belegt eine besondere, zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Sozialrechts (§ 11 Fachanwaltsordnung / FAO) und setzt spezielle theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen des Rechtsanwalts voraus. So wird im Bereich des Sozialrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der FAO festgelegten Fallzahlen sowie das geforderte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.
Entsprechend den Vorgaben der FAO hat der Fachanwalt für Sozialrecht in folgenden Bereichen besondere Kenntnisse erworben:
Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht
Besonderes Sozialrecht:
- Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Recht des Familienlastenausgleichs
- Recht der Eingliederung Behinderter
- Sozialhilferecht
- Ausbildungsförderungsrecht
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines 120-stündigen Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme er mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentiert.
Die Inhalte des von Herrn Rechtsanwalt Scheunemann besuchten Fachanwaltslehrgangs waren:
- BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
- BEEG - Erziehungs- und Elterngeld
- BKGG / EStG - Kindergeld
- SGB I - Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III - Arbeitsförderung
- SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X - Sozialverwaltungsverfahren
- SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII - Sozialhilfe
- SGG - Sozialgerichtsgesetz
- Soziales Entschädigungsrecht
- Verfassungs- und europarechtliche Bezüge zum Sozialrecht
- Wohngeld
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