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Fabian Scheunemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Befugnis des Rechtsanwalts, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Er belegt eine besondere, zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (§ 10 Fachanwaltsordnung / FAO) und setzt spezielle theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen des Rechtsanwalts voraus. So wird im Bereich des Arbeitsrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der FAO festgelegten Fallzahlen sowie das geforderte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.
Entsprechend den Vorgaben der FAO hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht in folgenden Bereichen besondere Kenntnisse erworben:
1. Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
2. Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
3. Verfahrensrecht
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines 120-stündigen Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme er mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentiert.
Die Inhalte des von Herrn Rechtsanwalt Scheunemann besuchten Fachanwaltslehrgangs waren:
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Abschluss, Inhalt, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Kündigungsschutz und Kündigungsschutzprozess
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Schutz besonderer Personengruppen (insb. MuSchG, BErzGG, SchwbG, JArbSchG)
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Abschluss, Inhalt, Anderung und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht
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Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, des SGB III, des
Sozialversicherungsrechts, des Arbeitskampfrechts und des
Mitbestimmungsrechts
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Verfahrensrecht, Urteils- und Beschlussverfahren
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Verfassungs- und europarechtliche Bezüge des Arbeitsrechts
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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und Betriebsübergang
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