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    Pflichtteilsklage - aber richtig !

    Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
  • 24.04.2017

    Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil

    Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
  • 15.03.2017

    Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten

    Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
  • 20.06.2016

    Sonderzahlung und Mindestlohn

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...

 

Workshop / Arbeit

 

Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter;

Prävention, Betriebliche Eingliederung und Kündigung

Seminarnr.:

WA1412

Referent:

RA Fabian Scheunemann

Termin:

02.12.2014                17:00 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.   Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe (§§ 71 ff. SGB IX)

2.   Arbeitsplatzgestaltung, Fördermöglichkeiten

3.   Präventionsverfahren (§ 84 Abs. 1 SGB IX)

-    Entstehung der Pflicht

-    Ziel und Inhalt des Präventionsverfahrens

-    Beteiligte des Präventionsverfahrens

-    Folgen der Verletzung der Pflicht nach § 84 Abs. 1 SGB IX

4.  Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX)

-    Entstehung der Pflicht

-    Ziel und Inhalt des Eingliederungsmanagements

-    Beteiligte des Eingliederungsmanagements

-    Folgen der Verletzung der Pflicht nach § 84 Abs. 2 SGB IX

5.   Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern

-    Beteiligung des Betriebsrates

-    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

-    Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung

-    Besonderheiten des Verfahrens

Max.-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

80,00 €