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Vortrag / Soziales

 

Seniorenrecht I: Finanzierung der Pflege, Vermögensübertragung vor Pflegebedürftigkeit und Heimunterbringung, Schonvermögen und Erbenhaftung im Sozialrecht

Seminarnr.:

VS1409

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

18.09.2014                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

Die Informationsveranstaltung richtet sich vor allem an Senioren und deren Angehörige, die sich über Finanzierungs- und Handlungsoptionen bei potenzieller Pflegebedürftigkeit informieren möchten.

1.   Finanzierung der Pflege

a.   Ambulante und stationäre Pflege; Heimverträge

b.   Leistungen der Kranken- und Pflegekasse

c.   Aufstockungsleistungen der Sozialämter („Hilfe zur Pflege“)

d.   Private Pflegezusatzversicherungen

2.   Grundzüge des Rechts der Sozialhilfe

a.   Grundsicherung im Alter

b.   Einkommens- und Vermögenseinsatz des Pflegebedürftigen

c.   Schonvermögen

d.   Rechte des zurückbleibenden Ehegatten des Pflegebedürftigen

e.   Rückzahlung empfangener Sozialhilfeleistungen durch die Erben des Pflegebedürftigen?

f.    Problemfeld Elternunterhalt, Geltendmachung durch das Sozialamt

3.    Vermögensübertragung vor Pflegebedürftigkeit und Heimunterbringung

a.   Hausübergabe im Wege der sog. „vorweggenommenen Erbfolge“

b.   Alternativen zur Immobilienübertragung

c.   Besonderheiten, wenn das übernehmende Kind Sozialleistungsempfänger ist („Hartz IV“, „Grundsicherung“)

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

35,00 €

Bei Buchung beider Veranstaltungen Seniorenrecht I + II: 60,00 €