Aktuelles

  • 29.05.2017

    Pflichtteilsklage - aber richtig !

    Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
  • 24.04.2017

    Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil

    Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
  • 15.03.2017

    Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten

    Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
  • 20.06.2016

    Sonderzahlung und Mindestlohn

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...

 

Vortrag / Soziales

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Seminarnr.:

VS1408

Referent:

RA Fabian Scheunemann

Termin:

27.08.2014                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.    Grundlagen

2.    Die drei Grundthemen der Konvention

a.   Grund- und Menschenrechte

b.   Gesellschaftliche Anforderungen

c.   Anforderungen an das Gesundheits- und Sozialwesen

3.    Die wichtigsten Bereiche

a.   Barrierefreiheit

b.   Integratives Bildungssystem

c.   Gleichberechtigung der behinderten Menschen im gesellschaftlichen und Arbeitsleben

d.   Rehabilitation

4.    Welche Folgen hat diese Konvention auf die Rechte der behinderten Menschen in Deutschland?

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

35,00 €