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Vortrag / Gesundheit

 

Das Patientenrechtegesetz 2013 - Neue Möglichkeiten für Patienten, Auswirkungen für Ärzte und Krankenkassen

Seminarnr.:

VG1405

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

12.05.2014                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

Der Vortrag bespricht die neuen gesetzlichen Regelungen und Dokumentationspflichten, die das Arzt-Patientenverhältnis betreffen. Er richtet sich primär an interessierte Ärzte und Zahnärzte.

1.    Neu: Der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630a ff. BGB)

a.   Vertragstypische Pflichten

b.   Problem: Vertragsschluss mit Minderjährigen

c.   Der Arzt im Spannungsverhältnis zwischen Patient und Fremddienstleister (z.B. Fremdlabor)

2.    Mitwirkungs- und Informationspflichten von Arzt und Patient, Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflicht

3.    Einwilligungserklärung des Patienten und Aufklärungspflicht des Arztes

4.    Dokumentation der Behandlung

a.   Pflicht, eine Patientenakte zu führen

b.   Pflichtinhalte der Patientenakte

c.   Aufbewahrungsfristen

d.   Recht des Patienten auf Einsichtnahme in die Patientenakte

5.    Behandlungs- und Aufklärungsfehler

a.   Wer trägt die Beweislast für den Behandlungsfehler?

b.   Wer trägt die Beweislast für Einwilligung und Aufklärung des Patienten?

c.   Was bedeutet die fehlende Dokumentation für die Beweislastverteilung?

d.   Welche Auswirkungen hat es, wenn eine mangelnde subjektive Befähigung des Behandelnden festgestellt wird?

e.   Was bedeutet es, wenn ein sog. „grober Behandlungsfehler“ festgestellt wird?

f.    Unterstützungsleistungen der Krankenkassen für den Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

35,00 €