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Vortrag / Soziales

 

Pflegestufen in der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung und deren Durchsetzung, Verbesserungen durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz

Seminarnr.:

VS1404

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

09.04.2014                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.    Die verschiedenen Pflegestufen

a.   Pflegestufen I, II, III und IV („Härtefälle“)

b.   Pflegestufe 0, Demenzerkrankungen

c.   Welche pflegerischen Verrichtungen werden bei der Einstufung in eine Pflegestufe berücksichtigt?

2.    Ablauf der Einstufung in eine Pflegestufe

a.   Antragstellung

b.   Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse): Anamnese, Befunderhebung, Feststellungen zur eingeschränkten Alltagskompetenz, Bewertung des Hilfebedarfs, Empfehlung einer Leistung, Empfehlungen zu Rehabilitation, zur Heil- und Hilfsmittelversorgung, zur Verbesserung der Pflegesituation und Prognose

c.   Pflegestufe abgelehnt - was nun?

d.   Tipps und Hinweise zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Pflegebegutachtung

e.   Besonderheiten bei der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

3.    Pflegeleistungen

a.   Ambulante und stationäre Leistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege

b.   Kombinationsleistungen

c.   Pflegehilfsmittel

d.   Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. behindertengerechter Badumbau, Treppenlift)

4.    Schwerpunkte der Reform der Pflegeversicherung zum 01.01.2013 durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz

a.   Leistungsverbesserung für Menschen mit Demenzerkrankung

b.   Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

c.    Nebeneinander von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

d.   Addition der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen für mehrere Pflegebedürftige auf bis zu € 10.228,00

e.    Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei gleichzeitiger Pflege von mehreren Pflegebedürftigen

f.    Verbesserung der medizinischen Versorgung in Heimen

g.   Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

h.   Stärkere Dienstleistungsorientierung des MDK bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

i.    Verbesserung der Beratung und Koordinierung

 

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

35,00 €