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Vortrag / Gesundheit und Soziales

 

Vorsorge für Alter, Krankheit und Unfall:

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Seminarnr.:

VG1401

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

21.01.2014                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

Keiner kann sich gewiss sein, wie lange er seine eigenen Angelegenheiten noch selbstständig regeln kann. Jeder – gleich welchen Alters – kann durch einen Unfall, eine plötzliche körperliche, seelische oder geistige Erkrankung oder altersbedingt in die Situation kommen, von heute auf morgen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

1.    Vorsorge betrifft jeden!

a.   Wer handelt und entscheidet im Fall der Fälle für mich?

b.   Wird mein Wille von dem Entscheidungsträger beachtet (z.B. bei der Verwaltung meines Vermögens, bei der ärztlichen Betreuung und Versorgung, bei privaten Dingen wie einer eventuellen Wohnungsauflösung, der Suche nach einem Platz im Pflegeheim etc.)?

c.   Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

2.    Die Vorsorgevollmacht

a.   Was ist eine Vorsorgevollmacht?

b.   Welche Bereiche umfasst die Vorsorgevollmacht?

c.   Besonderheiten bei Fragen der ärztlichen Behandlung, der geschlossenen Unterbringung und der Organspende

d.   Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht gegenüber dem gerichtlich bestellten amtlichen Betreuer

e.   Regelung des Innenverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

f.    Form- und Wirksamkeitserfordernisse

3.    Die Betreuungsverfügung

a.   Was ist eine Betreuungsverfügung?

b.   Was muss in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?

4.    Die Patientenverfügung

a.   Was ist eine Patientenverfügung?

b.   Wann ist eine Patientenverfügung notwendig?

c.   Wirksamkeitserfordernisse

5.    Tipps für die Praxis

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

35,00 €