Aktuelles

  • 29.05.2017

    Pflichtteilsklage - aber richtig !

    Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
  • 24.04.2017

    Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil

    Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
  • 15.03.2017

    Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten

    Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
  • 20.06.2016

    Sonderzahlung und Mindestlohn

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...

 

Vortrag / Arbeit und Soziales

 

Pflege von Angehörigen – arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Schutz unter Berücksichtigung des Familienpflegezeitgesetzes

Seminarnr.:

VA139

Referent:

RA Fabian Scheunemann

Termin:

24.09.2013                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.     Arbeitsrechtliche Möglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

2.     Arbeitsrechtlich Regelungen durch das Pflegezeitgesetz

3.     Arbeitsrechtliche Folgen des 2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetzes

4.     Krankenversicherung und Pflegeversicherung von Pflegepersonen

5.     Unfallversicherung von Pflegepersonen

6.     Rentenversicherungsrechtliche Behandlung von Pflegezeiten

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

20,00 €