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Vortrag / Soziales

 

Vergütungs- und Zahlungsansprüche des ambulanten Pflegedienstes bei „häuslicher Pflege“

Seminarnr.:

VS136

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

17.06.2013                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.     Das   „sozialrechtliche Dreiecksverhältnis“: Rechte und Pflichten aus den Vertragsbeziehungen zwischen

a.     Leistungserbringer (ambulanter Pflegedienst) und Leistungsempfänger (Kunde)

b.     Leistungsempfänger und Sozialleistungsträger (Pflegekasse, Sozialhilfeträger)

c.     Sozialleistungsträger und Leistungser­bringer

2.     Vereinbarung über die Leistung und Vergütung des ambulanten Pflegedienstes mit dem Sozialhilfeträger,   Versorgungsvertrag, Pflegevergütung (§§ 82 ff. SGB XI, § 75 Abs. 3 SGB XII), Durchsetzung der Ansprüche des ambulanten Pflegedienstes gegenüber dem Sozialleistungsträger, Schiedsstellenverfahren bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung

3.     Der „ambulante Pflegevertrag“ mit dem Kunden bei häuslicher Pflege gemäß § 120 SGB XI: Wirksamkeitserfordernisse, Mindestinhalte, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegenüber Kunden, insb. „Selbstzahler“; Verwaltungsvereinfachung durch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)

4.     Vergütungsansprüche des ambulanten Pflegedienstes für Leistungen, wenn der Kunde sich

a.     außerhalb Bayerns in einem anderen Bundesland (z.B. Verwandtenbesuch),

b.     außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Urlaubsreise) aufhält?

5.     Reaktionsmöglichkeiten bei zögerlicher Sachbearbeitung durch Kassen, Ämter und Behörden

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

30,00 €