1. Das „sozialrechtliche Dreiecksverhältnis“: Rechte und Pflichten aus den Vertragsbeziehungen zwischen
a. Leistungserbringer (ambulanter Pflegedienst) und Leistungsempfänger (Kunde)
b. Leistungsempfänger und Sozialleistungsträger (Pflegekasse, Sozialhilfeträger)
c. Sozialleistungsträger und Leistungserbringer
2. Vereinbarung über die Leistung und Vergütung des ambulanten Pflegedienstes mit dem Sozialhilfeträger, Versorgungsvertrag, Pflegevergütung (§§ 82 ff. SGB XI, § 75 Abs. 3 SGB XII), Durchsetzung der Ansprüche des ambulanten Pflegedienstes gegenüber dem Sozialleistungsträger, Schiedsstellenverfahren bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung
3. Der „ambulante Pflegevertrag“ mit dem Kunden bei häuslicher Pflege gemäß § 120 SGB XI: Wirksamkeitserfordernisse, Mindestinhalte, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegenüber Kunden, insb. „Selbstzahler“; Verwaltungsvereinfachung durch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)
4. Vergütungsansprüche des ambulanten Pflegedienstes für Leistungen, wenn der Kunde sich
a. außerhalb Bayerns in einem anderen Bundesland (z.B. Verwandtenbesuch),
b. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Urlaubsreise) aufhält?
5. Reaktionsmöglichkeiten bei zögerlicher Sachbearbeitung durch Kassen, Ämter und Behörden
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