Aktuelles

  • 29.05.2017

    Pflichtteilsklage - aber richtig !

    Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
  • 24.04.2017

    Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil

    Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
  • 15.03.2017

    Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten

    Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
  • 20.06.2016

    Sonderzahlung und Mindestlohn

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...

 

Vortrag / Gesundheit und Soziales

 

Heil-, Hilfs- und Pflegehilfsmittel – Wer bezahlt was?

Seminarnr.:

VG132

Referent:

RA Thomas Schneider, Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:

05.02.2013                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.     Übersicht über die gesetzlichen Regelungen

2.     Zuständigkeit der Sozialleistungsträger

a.     Krankenversicherung (SGB V)

b.     Rentenversicherung (SGB VI)

c.     Unfallversicherung (SGB VII)

d.     Integrationsamt (SGB IX)

e.     Sozialhilfeträger (SGB XII)

3.     Handlungsoptionen bei unklarer Zuständigkeit

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

20,00 €