Aktuelles

  • 29.05.2017

    Pflichtteilsklage - aber richtig !

    Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
  • 24.04.2017

    Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil

    Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
  • 15.03.2017

    Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten

    Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
  • 20.06.2016

    Sonderzahlung und Mindestlohn

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...

 

Vortrag / Soziales

 

Der Bundesfreiwilligendienst im Pflegebereich

Seminarnr.:

VS131

Referent:

RA Fabian Scheunemann

Termin:

15.01.2013                18:30 Uhr   bis   20:00 Uhr

Ort:

Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München

Inhalt:

1.     Voraussetzungen bei dem Dienstleistenden

2.     Grundsatz der Arbeitsplatzneutralität

3.     Anstellung im Dreiecksverhältnis und die Folgen

4.     Pflichten der beschäftigenden Stelle

5.     Rechte und Pflichten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Mindest-TN:

8 Teilnehmer

Gebühr:

20,00 €