Aktuelles
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29.05.2017
Pflichtteilsklage - aber richtig !
Wertermittlungsansprüche bei zähen Pflichtteilsverhandlungen nicht vergessen ...
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24.04.2017
Erbschaftsteuer auch auf geerbten Pflichtteil
Wer einen Pflichtteil erbt, muss diesen aber nur einmal im Erbfall versteuern ...
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15.03.2017
Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten
Sowohl große als auch kleine Vermögen sind durch Behindertentestamente übertragbar ...
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20.06.2016
Sonderzahlung und Mindestlohn
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Mindestlohn anzurechnen ...
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Vortrag / Soziales
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Der Bundesfreiwilligendienst im Pflegebereich
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Seminarnr.:
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VS131
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Referent:
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RA Fabian Scheunemann
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Termin:
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15.01.2013 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
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Ort:
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Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte, Landsberger Straße 480, 81241 München
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Inhalt:
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1. Voraussetzungen bei dem Dienstleistenden
2. Grundsatz der Arbeitsplatzneutralität
3. Anstellung im Dreiecksverhältnis und die Folgen
4. Pflichten der beschäftigenden Stelle
5. Rechte und Pflichten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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Mindest-TN:
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8 Teilnehmer
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Gebühr:
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20,00 €
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