Für Privatpersonen

 

Die Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte begleitet ihre Mandanten fachkundig in den unterschiedlichsten Lebenslagen, sei es im Rahmen der Arbeit und Ausbildung, bei Krankheit, einer etwaigen Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei Fragen der Rehabilitation und sozialen Entschädigung.

 

Mandanten erhalten Hilfe und unabhängige Beratung im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern und Sozialämtern, den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) und Integrationsämtern sowie bei betreuungsrechtlichen Fragestellungen. Die Rechtsanwälte Fabian Scheunemann und Thomas Schneider unterstützen ihre Mandanten im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, bei Untätigkeit der Behörden, in Eilfällen, vor Gericht sowie bei überlangen Verfahren.

 

Die Kanzlei Scheunemann Schneider Rechtsanwälte berät und vertritt zudem auf den Gebieten des Erb-, Miet-/WEG-, Schul-/Hochschul- und Verwaltungsrechts.

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